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Wellenbrecher-Lockdown ab 22.11.2021 & Impfpflicht ab 1.2.2022 (Stand 19.11.21)

BK Schallenberg (V) hat heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit BM Mückstein (G), dem Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz Platter (V) und LH/Bgm. Ludwig (S) bekanntgegeben, dass das Ziel, die Ungeimpften zur Impfung zu überreden und die Geimpften nicht einzuschränken nicht erreicht werden konnte – die Impfbereitschaft ist zu geringfügig angestiegen.

Daher ist der bisherige politische Konsens, keine Impfpflicht zu wollen, durch die Realitäten überholt. Ab 1. Februar 2022 gilt eine allgemeine Impfpflicht, weil die Impfung der einzige Weg aus der Pandemie ist. Dazu gibt es einen Konsens, der neben der Regierung zumindest auch von den sozialdemokratischen Landeshauptleuten mitgetragen wird. Dies ist deshalb wichtig, weil durch diesen Konsens die Verfassungsmehrheit im Parlament bereits im Vorhinein deutlich abgesichert ist. Es wird medizinisch begründete Ausnahmen geben, für Verweigerer sind Verwaltungsstrafen vorgesehen.

Ab Montag, den 22.11.2021 beginnt ein 20-tägiger Lockdown, der nach 10 Tagen evaluiert wird, jedenfalls aber endet er spätestens am 13.12. für alle Geimpften oder Genesenen. Danach gilt wieder der Lockdown für Ungeimpfte.

Was bedeutet der Lockdown konkret? Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Arbeitswelt, die zu den bisher geltenden Vorschriften hinzutreten, sind hervorgehoben:

  • Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet (Kinder dürfen - und sollten wohl sinnvollerweise auch - ohne Entschuldigung zu Hause bleiben),
  • sonst darf die Wohnung nur verlassen werden zur:
    • Abwendung von Gefahr für Leben und Eigentum
    • Beruf und Ausbildung
    • Aufenthalt im Freien für Sport und Behördenwege
  • Home-Office wird empfohlen
  • FFP2-Masken-Pflicht in allen geschlossenen Räumen inkl. Arbeitsplatz (vorbehaltlich sonstiger Schutzeinrichtungen)

Weitere Änderungen: der dritte Stich ist bei Vektor-Impfstoffen nach 4 Monaten vorgesehen, bei mRNA-Impfstoffen ebenfalls bereits nach 4 Monate (bisher galt: 6 Monate) möglich. Die Gültigkeit dieser Booster-Impfung wird im Grünen Pass ab 1.1.2022 auf 7 Monate begrenzt.

Alle Informationen zu den finanziellen und arbeitsrechtlichen Begleitmaßnahmen finden Sie HIER.

 

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