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Steuerreform-Pläne der Regierung (Stand: 03.10.2021)

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Am Sonntag, 03.10.2020, hat die österreichische Bundesregierung Ihre Pläne für die kommende Steuerreform bekanntgegeben, die ein Volumen von 18 Mrd. bis 2025 bzw. 7 Mrd. jährlich ab 2025 haben wird. Kernstück der Steuerreform ist eine Tarifreform bei der Einkommensteuer und Sozialversicherung für kleinere und mittlere Einkommen ab 2023, das Fördern von Umwelt- und klimafreundlichem Verhalten – gegenfinanziert zum Teil mit der erwarteten CO2-Abgabe.

 

Kernpunkte

  • Krankenkasse-Beiträge werden um 1,7% ab Juli 2022 gesenkt. Betroffen sind Einkommen bis 2.500€/Monat bzw. Pensionen bis 2.200€/Monat, wo sich Steuerreduktionen nicht (voll) auswirken würden
  • Absenken der 2. Progressionsstufe von 35% auf 30% ab Juli 2022 – bringt bis zu 656/Jahr
  • Absenken der 3. Progressionsstufe von 42% auf 40% ab Juli 2023 – bringt bis zu 580/Jahr
  • Mitarbeiterbeteiligung am Gewinn pro Mitarbeiter und Jahr bis zu 3.000€ sozialversicherungs- und steuerfrei ab 2022
  • Familienbonus Plus wird von 1.500 auf 2.000 pro Kind und Jahr erhöht (auch der für über 18-jährige wird von 500 auf 650 angehoben) sowie der Kindermehrbetrag auf 450 - die Erhöhungen erfolgen ab Juli 2022, daher ergibt sich 2022 ein Plus von 250€ für Kinder, bzw. 75€ für über 18-jährige und 100€ beim Kindermehrbetrag. Erst ab 2023 wirken sich die Erhöhungen voll aus.

 

Standort-Attraktivität soll gesteigert werden

  • Die Körperschaftsteuer sinkt von 25% in zwei Jahresschritten 2023 und 2024 auf 23%
  • Der Gewinnfreibetrag wird ab 2022 von 13% auf 15% erhöht, um die Rechtsformneutralität zu wahren
  • Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird (von derzeit 800€) auf 1.000€ weiter erhöht ab 2023
  • Investitionsfreibetrag für „nachhaltige“ Investitionen
  • Energieautarke Bauernhöfe

 

CO2-Bepreisung und Klimabonus

Die CO2-Bepreisung startet mit 1.7.2022 bei 30€/Tonne und wird über 35€ und 45€ ansteigend auf 55€ bis 2025 erhöht.

Durch den regionalen Klimabonus wird alles wieder weitergegeben gestaffelt nach dem Wohnort (Städter erhalten weniger als Landbevölkerung) in vier Stufen: 100€ pro Jahr für jeden in der Stadt bis hin zu 200€ für Bewohner am Land, weil diese dort aufs Auto angewiesen sind. Die Auszahlung erfolgt jedenfalls bis 1.7.2022. Details über die Einstufung folgen in den nächsten Wochen.

Maßgebend ist neben der Urbanität auch die Anbindung ans öffentliche Verkehrsnetz, die die Statistik Austria zu vier Gruppen zusammengefasst. Während für 2022 ein Basiswert (von 100-200) bezahlt wird, wird ab 2023 die Einnahme aus der CO2-Bespreisung des Vorjahres (2022) rückverteilt.

Für produzierende Unternehmen in Österreich mit hohem Energieanteil wird es ebenfalls Rückerstattungsmodelle geben. (zur Verhinderung von CARBON - Leakage und eine Härtefallregelung für besonders energieintensive Betriebe).

 

Des Weiteren soll eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährung erfolgen und soll in die bestehende Systematik der Besteuerung von Kapitalvermögen eingebettet werden. 

 

Alle weiteren Details, insb. auch zu weiteren ökologischen Förder-Maßnahmen finden Sie auf www.bmf.gv.at.

 

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

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