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Covid-19-Ratenzahlungsmodell Phase 2 – Frist 30.08.22 (Stand 10.08.22)

Im März des Vorjahres hatten wir über das Covid-19-Ratenzahlungsmodell berichtet, welches aus zwei Phasen besteht: die 15-monatige 1. Phase läuft nun mit August 2022 ab und geht in die 2. Phase über, die bis zu 21 Monate dauern kann.

Sollten Sie beim Finanzamt das Covid-19-Ratenzahlungsmodell der Phase 1 in Anspruch genommen haben – also Rückstände aus Fälligkeitszeiträumen bis Juni 2021 haben – und diesen noch nicht vollständig beglichen haben, sollten Sie nun bis 30.08.2022 Ihren Antrag für die Phase 2 einbringen.

War der Antrag in der Phase 1 noch ohne weitere Voraussetzungen möglich, muss nun glaubhaft gemacht werden, dass man sowohl den verbliebenen Abgabenrückstand sowie die laufend zu entrichtenden Abgaben entrichten kann. Bis 20.000 Euro Rückstand kann dies dadurch erfolgen, dass alle Raten und Abgaben bis jetzt termingerecht und vollständig beglichen wurden. Übersteigt der Abgabenrückstand jedoch 20.000 Euro muss eine Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben erfolgen, sowie begründet werden, wie sowohl der Rückstand als auch die laufenden Abgaben gedeckt werden können.

Auch bei der ÖGK können Anträge für die Phase 2 – sogar bis 30.09.2022 und erst ab Anfang September – gestellt werden. Dafür müssen mindestens 40% des ursprünglichen Beitragsrückstands beglichen sein und es darf zu keinem Terminverlust gekommen sein. Ebenso muss man glaubhaft machen können, dass der verbliebene Beitragsrückstand zusätzlich zu den laufend anfallenden Beiträgen entrichtet werden kann. Neuverbindlichkeiten können nicht in die Phase 2 aufgenommen werden. Wichtig zu beachten ist, dass die gesetzlichen Verzugszinsen ab 01.10.2022 wieder 3,38% – statt der herabgesetzten 1,28% in Phase 1 – betragen.

Sollten Sie also die Phase 1 beim Finanzamt oder der ÖGK in Anspruch genommen haben und noch ein Rückstand bestehen, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung, damit wir Ihren Antrag fristgerecht einbringen können!

 

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

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