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Härtefall-Fonds Verlängerung, Zusatzbonus (Stand 19.04.21)

Der Härtefall-Fonds wurde um drei weitere Betrachtungszeiträume von 12 auf 15 erhöht (bis 15.06.2021).

Außerdem wurde die Antragsfrist auf den 31. 07.2021 verlängert.

Der Geldsegen steigt außerdem um weitere 100€ pro Monat, weil ein Zusatzbonus zum Comeback-Bonus eingeführt wird. Die praktische Auswirkung: für jeden bewilligten Bezugszeitraum werden 100€ automatisch und ohne gesonderten Antrag aus- bzw. für die Vergangenheit nachbezahlt.

Die Gesamtförderung aus diesem Titel steigt somit auf maximal 39.000€.

Auch für Neugründer gibt es eine gute Nachricht: Antragsberechtigt sind nun jene, mit einem Gründungsdatum bis zum 31.10.2020 statt 01.10.2020. Ebenso ist ein Sanierungsverfahren kein Hindernis mehr für einen Antrag.

Neu ist außerdem, dass die selbstständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss und daher insbesondere keine Ruhendmeldung oder Leistung aus der Arbeitslosenversicherung erfolgen darf.

Die grundlegenden Informationen zum Härtefall-Fonds finden Sie HIER.

 

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

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