Bis 31.12.2021 24h läuft noch der begünstigte Steuersatz von 5% für Gastro, Hotellerie, Kultur sowie Publikationen. Bitte ändern Sie Rechnungstexte und vergessen Sie nicht, die Registrierkasse auf die alten Umsatzsteuersätze zurückzuprogrammieren.
Das BMF hat dazu nun folgende Toleranzregelung getroffen: „Aus verwaltungsökonomischen Gründen können Umsätze im Bereich der Hotellerie und Gastronomie, die in der Nacht vom 31.12.2021 auf den 1.1.2022 ausgeführt werden, einheitlich nach der Rechtslage bis 31.12.2021 oder nach der Rechtslage ab dem 1.1.2022 behandelt werden."
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