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Nächste Fristen und geplante Verlängerungen der Corona Maßnahmen

Seit heute sind Anträge für den Ausfallsbonus Mai 2021 möglich. Die nächste wichtige Frist für diesen ist der 15. Juli 2021, da hier der Ausfallsbonus für April ausläuft, die Mai Anträge dann mit 15. August 2021. Von der Regierung wurde gestern angekündigt, dass der Umsatzausfallsbonus – wenn auch in veränderter Form – um weitere 3 Monate verlängert werden soll. Sicher scheint zu sein, dass der Ausfall statt bisher 40% nun 50% betragen muss. Details erhalten Sie wie gewohnt, sobald sie verfügbar sind.

Auch für den Härtefallfonds sind Anträge für den – derzeit – letzten Zeitraum 16. Mai bis 15. Juni 2021 ab heute bis spätestens 30. Juli 2021 möglich. Diese Frist ist besonders wichtig, da sie – zumindest nach jetzigem Stand – die absolute Frist für alle 15 Härtefallfonds Betrachtungszeiträume ist. Die Bundesregierung hat eine Verlängerung um 3 Monate (Juli bis September) angekündigt, bei der jedoch auch die Rahmenbedingungen verändert werden.

Weiters hat die Regierung eine Verlängerung des Verlustersatzes um 6 Monate sowie eine Ausweitung von Garantien und steuerrechtlichen Maßnahmen bis ebenfalls 31. Dezember 2021 angekündigt.

Der Fixkostenzuschuss 800.000 soll wie geplant mit dem Betrachtungszeitraum Juni 2021 enden (Anträge sind generell für die Betrachtungszeiträume 16. September 2020 bis 31. Juni 2021 möglich). Anträge für die 2. Tranche werden ab 01. Juli bis 31. Dezember 2021 möglich sein.

Ebenso unverändert bleibt der Fixkostenzuschuss I (Betrachtungszeiträume 15. März bis 15. September 2020) für den Anträge nur noch bis 30. August 2021 möglich sind.

Um den Überblick zu bewahren hier eine tabellarische Übersicht, die aus Darstellungsgründen auf zwei Tabellen aufgeteilt wurde:

 

 

FKZ I

FKZ 800.000

Verlustersatz

 

3. Tranche

1. Tranche

2. Trache

1. Tranche

2. Trache

BZR von

16.03.2020

16.09.2020

16.09.2020

BZR bis

15.09.2020

30.06.2021

30.06.2021

Anträge möglich für

3 zusammenhängende BZR

10 zh. BZR - 2 Blöcke mögl

10 zh. BZR

benötigter Umsatzausfall

40%

30%

30%

Erhaltener Ersatz

bis zu 75% der Fixkosten

Fixkostenersatz iHv Umsatzausfall

70% bzw. 90% der Bemessungsgrundlage

Beantragung von

19.11.2020

23.11.2020

01.07.2021

16.12.2021

01.07.2021

Beantragung bis

31.08.2021

30.06.2021

31.12.2021

30.06.2021

31.12.2021

Regierungsplan vom 15.06.2021

-

-

Verlängerung um 6 BZR bis 31.12.21

-

-

Umsatzausfall auf 50% erhöht

 

 

 

Ausfallsbonus

Härtefallfonds

Umsatzersatz f. indirekt Betroffene

 

 

 

BZR von

01.11.2020

16.03.2020

01.11.2020

BZR bis

30.06.2021

15.06.2021

31.12.2020

Anträge möglich für

jeden BZR = 6 Anträge

jeden BZR = 15 Anträge

Lockdown-ZR

benötigter Umsatzausfall

40%

50%

40%

Erhaltener Ersatz

15% des U-Ausfall,
März + April 30%

80% bzw. 90% der Bemessungsgrundlage

je nach Branche bis zu 80% des U-Ausfalls

Beantragung von

16. de folgenden BZRs

Tag nach Ende de BZR

16.02.2021

Beantragung bis

15. des 3. folgenden BZRs

30.07.2021

30.06.2021

Regierungsplan vom 15.06.2021

Verlängerung um 3 BZR

Verlängerung um 3 BZR bis 15.09.21

-

U-Ausfall auf 50% erhöht
Staffelung nach Branchen

div. Änderungen

-

 

 

 

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