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KURZARBEIT PHASE 6 ab 01.07.2022 – TERMIN 09.06.2022 ! (Stand 03.06.22)

Mit dem üblichen Terminchaos wird gerade die Phase 6 der Kurzarbeit finalisiert (01.07.2022 bis 31.12.2022). Prinzipiell bleibt das System beim Alten und wird nur um ein Beratungsverfahren erweitert. Nach der neuen Forderung der Gewerkschaft, die Nettorate auf 90% zu erhöhen, die von der öffentlichen Hand nicht gefördert wird, steht man gerade vor dem Dilemma, möglicherweise „irgendwie“ einen zusätzlichen Bezug leisten zu müssen um die Zustimmung der Gewerkschaft zu erhalten… wichtig ist aber derzeit vor allem, dass nur bis 09.06.2022 Zeit ist, die ABSICHT ab 01.07.2022 in KUA zu gehen, bei der RGS (Regionale Geschäftsstelle) des AMS per eAMS anzuzeigen, um so das neue Beratungsverfahren einzuleiten. In diesem wird dann geprüft, ob es andere Möglichkeiten als die KUA gibt (wie Urlaubsabbau etc). Letztlich muss dann ab sofort neben den Sozialpartnern auch das AMS der KUA zustimmen. Außerdem müssen in Phase 6 die Dienstnehmer nach Vorlage der Teilabrechnung beim AMS über die seitens des Unternehmens gemeldeten Arbeitsstunden informiert werden.

Die Schritte im Einzelnen:

  1. Verständigung der RGS des AMS per eAMS mindestens 3 Wochen vor geplantem KUA-Beginn. Das ist bei Beginn 01.07.2022 der 09.06.2022!
  2. Beratungsverfahren beim AMS, das mit einem Beratungsprotokoll endet.
  3. Abschluss der neuen SPV (Sozialpartnervereinbarung - verpflichtend Version 11, die es derzeit noch nicht gibt)
  4. Begehrensstellung über das eAMS Konto VOR Beginn der KUA.
  5. Zustimmung der Sozialpartner im Webportal (vgl dazu oben die Position der Gewerkschaft)
  6. Entscheidung des AMS nach Anhörung des Landesdirektoriums

 

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

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