Der Verlustersatz stellt für den Zeitraum 16.09.2020 bis 30.06.2021 die Möglichkeit dar, bei 30% Umsatzausfall den Verlust iHv 70%, bzw. für KMUs iHv 90%, zu ersetzen. Durch die Verlängerung des Verlustersatzes sind nun auch Anträge in bis zu zwei Tranchen für den Zeitraum 01.07.2021 bis 31.12.2021 möglich. Allerdings sind diese nicht im Zuge des bisher bekannten Verlustersatzes zu beantragen, sondern mittels eigener Anträge:
Verlustersatz |
Anträge von |
bis |
Tranche I |
16.12.2020 |
30.06.2021 |
Tranche II |
01.07.2021 |
31.12.2021 |
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Verlängerter Verlustersatz |
Anträge von |
bis |
Tranche I |
16.08.2021 |
31.12.2021 |
Tranche II |
01.01.2022 |
30.06.2022 |
Inhaltlich entsprechen die neuen Anträge weitestgehend jenen der „1. Phase“, einzig der Umsatzausfall muss statt bisher 30% nun 50% betragen.
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