Seitenbereiche

Auf der Suche nach dem Richtigen?

Inhalt

E-Card-Gebühr

Am 15. November ist das Service-Entgelt für die E-Card vom Arbeitgeber einzuheben und bis spätestens 15. Dezember an den Krankenversicherungsträger zu zahlen. (Ausnahme: gilt z.B. nicht für geringfügig Beschäftigte)

Ab heuer wird das Entgelt jährlich mit der aktuellen Aufwertungszahl angepasst. Es beträgt € 10,30.

Stand: 14. November 2013

Bild: contrastwerkstatt - Fotolia.com

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

Unverbindliche Erstberatung vom Steuerberater in Wiener Neustadt!
Jetzt online einen Termin vereinbaren!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.