Durch das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) werden Gründer von
bestimmten Gebühren befreit. Das soll den Weg in die Selbständigkeit
erleichtern. Neben dem NeuFöG bietet auch die AWS (Austria
Wirtschaftsservice GmbH) seit Jahresanfang zwei neue Förderungen an.
Wann erhalte ich eine Befreiung durch das NeuFöG?
Grundsätzlich werden durch das NeuFöG
Neugründungen und
Betriebsübertragungen
begünstigt.
Welche Befreiungen sind möglich?
Vorgesehen sind unter bestimmten Voraussetzungen z.B. Befreiungen für
Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, Grunderwerbsteuer,
Gerichtsgebühren, Gesellschaftsteuer, Börsenumsatzsteuer,
Kfz-Ummeldungen.
Neugründer haben auch die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei
Jahre ab Einstellung des ersten Mitarbeiters eine Begünstigung der
lohnabhängigen Abgaben in Anspruch zu nehmen.
Neue Förderung durch die AWS
Die AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH) bietet für Jungunternehmer
seit Jahresanfang zwei neue Förderungen an: Business Angel Fonds und
Gründerfonds.
Business Angel Fonds:
Die sogenannten Business Angels beteiligen sich finanziell an
Unternehmensgründungen und unterstützen die Gründer auch mit ihrer
Erfahrung und ihren Kontakten. Mit dem Business Angel Fonds verdoppelt
die AWS das von den Beteiligten (Business Angels) eingebrachte Kapital.
Die AWS schließt mit Business Angels Co-Finanzierungsvereinbarungen bis
zu € 2,5 Mio ab.
Gründerfonds:
Hierbei stellt die AWS jungen Unternehmen mit hohem
Wachstumspotenzial Kapital zur Verfügung, wenn die erforderlichen Mittel
für die Gründungs- oder Wachstumsphase nicht über andere Wege (z.B.
Bankkredit) aufgebracht werden können. Die Beteiligung kann die Form
einer stillen oder offenen Beteiligung haben und liegt zwischen €
100.000,00 und € 1 Mio.
Die weiteren Voraussetzungen für beide Fonds finden Sie hier:
www.awsg.at
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