Steht das Pendlerpauschale bei Benutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrades oder E-Bikes zu? -
Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Ein zur Verfügung gestelltes arbeitgebereigenes Fahrrad stellt seit 8.1.2021 kein Problem für den Anspruch auf das Pendlerpauschale dar. Mehr dazu jetzt in Steuernews-TV.