Kapitalgesellschaften (auch GmbH & Co KGs) müssen spätestens neun
Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch
einreichen. Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. ist daher der 30.9.
der letzte fristgerechte Abgabetag.
Herabsetzung der ESt- und KSt-Vorauszahlungen beantragen
Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen des laufenden
Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden. Diese
Möglichkeit sollte überlegt werden, wenn der diesjährige Gewinn
voraussichtlich niedrig sein wird als der des Vorjahres.
Anzahlung für Steuernachzahlungen
Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen aus
dem Jahr 2013 zu laufen. Wenn eine Einkommen- bzw.
Körperschaftsteuernachzahlung droht, kann eine Anzahlung auf die
Steuerzahlung geleistet werden, um der Verzinsung zu entgehen (Zinsen bis
€ 50,00 werden nicht festgesetzt). Aus der Überweisung muss hervorgehen,
dass es sich um eine Anzahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer
2013 handelt.
Grundsätzlich ist die Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von fünf Jahren
zu machen. In bestimmten Fällen ist der Arbeitnehmer allerdings zu einer
Veranlagung verpflichtet – z.B. bei Wegfall des berücksichtigten
Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages oder bei mehreren
gleichzeitigen nichtselbständigen Einkünften muss sie bis 30.9. des
Folgejahres abgegeben werden.
Auch der neue Ausdruck des verbesserten Pendlerrechners muss bis 30.9.
abgegeben werden.
Antrag stellen auf die Vorsteuerrückerstattung innerhalb der EU Noch
bis 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb
der Europäischen Union beantragen.
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