Bestimmte Lieferungen und Leistungen lösen eine Steuerpflicht im
Ausland aus. Das ist z.B. der Fall, wenn Dienstleistungen erbracht
werden, deren (steuerlicher) Ort der Leistung im Ausland liegt. Bisher
musste der österreichische Unternehmer die Rechnung für solche
Lieferungen und Leistungen nach den Vorschriften des ausländischen
Staates erstellen. Da es nicht möglich ist, die Vorschriften für jeden
ausländischen Staat zu kennen, war es für Unternehmen oft schwierig
solche Rechnungen auszustellen.
Seit Anfang 2013 wurde dies nun vereinfacht. Nach der neuen
Bestimmung müssen sie nach den im österreichischen Gesetz
vorgeschriebenen Rechnungsmerkmalen ausgestellt werden.
Sie gilt:
für Umsätze, deren Leistungsort in einem anderen Mitgliedstaat
liegt (Übergang der Steuerschuld),
wenn Steuerpflicht im Drittland besteht.
Übergang der Steuerschuld
Bei sonstigen Leistungen und Werklieferungen geht in bestimmten
Fällen die Steuerschuld vom inländischen Leistungserbringer auf den
ausländischen Leistungsempfänger über (Reverse Charge). In diesen Fällen
muss die Rechnung nun nach den österreichischen Vorschriften ausgestellt
werden (gilt nicht für Gutschriften).
Neue Frist bei Rechnungsausstellung
Die Rechnung muss spätestens am 15. Tag des auf die Leistung
folgenden Monats ausgestellt werden.
Beispiel: Leistung wird im Juni 2013 erbracht. Die Rechnung muss bis
15. Juli 2013 ausgestellt werden.
Steuerpflicht im Drittland
Die Neuregelung (nur für die vereinfachte Rechnungsausstellung) gilt
auch, wenn der leistende Unternehmer sein Unternehmen vom Inland aus
betreibt (oder die Leistung von einer inländischen Betriebsstätte
erbracht wird) und die Lieferung oder sonstige Leistung im Drittland
ausgeführt wird für einen Unternehmer (für dessen Unternehmen) oder an
eine nichtunternehmerische juristische Person.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.