Noch im alten Jahr wurde im Ministerrat eine Erweiterung des
Pendlerpauschales beschlossen. Die bisherigen Begünstigungen bleiben
bestehen. Durch die Ausweitung werden zusätzliche Begünstigungen
eingeführt. Der endgültige Beschluss im Nationalrat soll im Frühling
2013 erfolgen. Allerdings sollen die Änderungen rückwirkend zum 1.1.2013
in Kraft treten. Die Gesetzeswerdung bleibt daher noch abzuwarten.
Pendlerpauschale für Teilzeitkräfte
Bisher stand das Pendlerpauschale nur Arbeitnehmern zu, die an mehr
als zehn Tagen im Monat zum Arbeitsplatz fahren. Dieses Limit gibt es
nun nicht mehr, das Pauschale wird nach Tagen gestaffelt.
Teilzeitkräfte, die nur einen oder zwei Tage pro Woche zu ihrer
Arbeitsstätte fahren, erhalten bei einer Beschäftigung von
einem Tag pro Woche ein Drittel
zwei Tage pro Woche zwei Drittel
des jeweiligen Pendlerpauschales. Alle Arbeitnehmer, die an
mindestens elf Tagen im Monat pendeln, steht das gesamte Pauschale
zu.
Pendlereuro
Neu ist der Pendlereuro. Jeder der Anspruch auf das Pendlerpauschale
hat, hat auch Anspruch auf den Pendlereuro. Er ist ein Jahresbetrag und
beträgt pro Kilometer Distanz zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz €
2,00. Der Pendlereuro ist vom Arbeitgeber zu berücksichtigen.
Teilzeitbeschäftigten steht derselbe aliquote Anteil zu wie beim
Pendlerpauschale.
Beispiel:Entfernung Wohnung – Arbeit: 30 km und
der Arbeitnehmer pendelt einmal pro Woche. Ihm steht daher 1/3 des
Pendlereuros zu (€ 20,00 pro Jahr).
Pendlerausgleichsbetrag
Den Pendlerausgleichsbetrag erhalten alle Pendler, die einer
Einkommensteuer bis maximal € 290,00 unterliegen. Er beträgt € 290,00
und wird zwischen einer Steuer von € 1,00 und € 290,00 gleichmäßig
eingeschliffen.
Negativsteuer mit Pendlerzuschlag
Wenn die Einkommensteuer nach Anwendung des Tarifs und nach
Berücksichtigung der Absetzbeträge negativ ist, so sind der
Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag
inklusive den Kinderzuschlägen gutzuschreiben.
Besteht ein Anspruch auf den Arbeitnehmerabsetzbetrag, werden 10 %
der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung – höchstens
jedoch € 110,00 jährlich – unter bestimmten Voraussetzungen
gutgeschrieben.
Erhöhung Höchstbetrag
Liegen zusätzlich die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale vor,
erhöht sich die Gutschrift der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung auf 18 % (neuer Wert) bzw. auf 15 % (Wert vor der
Neuregelung) und der Höchstbetrag auf € 400,00 jährlich (neuer Wert)
bzw. auf € 251,00 jährlich (Wert vor der Neuregelung).
Kein Pendlerpauschale bei Dienstwagen
Eine schlechte Nachricht gibt es allerdings für Arbeitnehmer mit
Dienstwagen. Allen Arbeitnehmern, die ihren Dienstwagen auch privat
nutzen dürfen, steht kein Pendlerpauschale mehr zu und auch nicht der
neue Pendlereuro.
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