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Verlängerung der Corona Kurzarbeit

Dass die Kurzarbeit um eine 4. Phase vom 01.04-30.06.2021 verlängert wird ist sicher. Die genaue Ausgestaltung wird erst nach Abschluss der Detailverhandlungen zwischen Sozialpartnern und Regierung bekannt sein.

Über folgende Eckpunkte dürfen wir Sie aber bereits vorab informieren:

  • Das System der Lohnverrechnung und der Abrechnungen gegenüber dem AMS bleibt unverändert
  • Ebenso wird die Nettoersatzrate wieder zwischen 80 und 90 Prozent liegen
  • Es wird gleichbleibend eine Mindestarbeitszeit von 30 Prozent geben, wobei auch hier wieder Ausnahmen geplant sind
  • Weiterbildungszeiten während der Kurzarbeit sollen gefördert werden

 

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

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