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Erweiterung des Ausfallsbonus März und Kurzarbeitsbonus (Stand 10.03.2021)

Am Nachmittag des 10. März 2021 wurden weitere Förderungen angekündigt: Der Ausfallsbonus für März, der ab 16. April 2021 beantragbar sein wird, wird einmalig von 15% auf 30% erhöht. Zudem wird die Obergrenze für den Ausfallsbonus für diesen Monat von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben.  Das bedeutet, dass gemeinsam mit dem Vorschuss iHv 15% bis zu 45% bzw. 80.000 Euro des Umsatzrückgangs beantragt werden können Die allgemeinen Voraussetzungen, wie insbesondere die 40% Umsatzrückgangsgrenze bleiben aufrecht.

Als zweite Maßnahme wurde der Kurzarbeitsbonus angekündigt:

Gastronomie-Betriebe, die seit November im Lockdown sind, erhalten 825€ Prämie. Zusätzlich gibt es für jeden Mitarbeiter in Kurzarbeit, bei dem üblicherweise ein Trinkgeldpauschale verrechnet wird, 175€ netto. Diese Zahlungen sollen alle noch im März erfolgen. Dien Artikel mit den aktuellen Informationen vom 18.03.2021 finden Sie HIER.

Wer in seinen Gastgarten mindestens 5.000€ investiert, erhält je nach Betriebsgröße 10% (Mittelbetrieb) bis 20% (Kleinbetrieb) gefördert – gedeckelt ist die Förderung mit 20.000 Euro.

Alle Details werden auf unserer Homepage nachgeliefert, sobald Richtlinien und FAQ adaptiert sind.

 

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

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