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Verlängerter Lockdown - Ausfallsbonus & sonstige Förderungen

Die Bundesregierung hat heute angekündigt, dass der derzeit geltende Lockdown bis 07.02.2021 verlängert wird, bevor dann eine schrittweise Öffnung ab dem 08.02.2021 geplant ist, die mit dem Handel, den körpernahen Dienstleistern und den Museen beginnen wird. 

In Folge dieser Entscheidung wurden auch die wirtschaftlichen Begleitmaßnahmen angepasst. Neben einer Verlängerung diverser Maßnahmen bis Ende Juni soll es eine neue Maßnahme geben, die “schnell, treffsicher, Planungssicherheit erzeugend” (VK Kogler) ist: der Ausfallsbonus 

Wie sieht der neue Ausfallsbonus aus? 

  • Bei Umsatzrückgängen im Vergleich zum 2019er-Monat von mindestens 40% 
  • werden direkt und indirekt betroffenen Unternehmen 
  • jedes Monats von nun an bis zum Ende der Krise 
  • Bis zu 30% des Umsatzrückganges ersetzt 
  • 15% als Direktprämie und 
  • 15% als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II, der daher dann auch zwingend zu beantragen ist 
  • Bis zu einem Höchstbetrag von 60.000 € pro Monat 
  • Für Kunst & Kultur, der im unternehmerischen Bereich der Ausfallsbonus zusteht, wird im NPO-Bereich eine entsprechende analoge Regelung getroffen 
  • Anträge sind erstmals für Jänner 2021 ab 16.02.2021 möglich, danach monatlich und 
  • können jedenfalls ohne Steuerberater selbst über Finanzonline eingebracht werden 

Damit tritt der Ausfallsbonus im Jänner die Nachfolge des Umsatzersatzes an, der endgültig mit 31.12.2020 ausgelaufen ist, und nicht verlängert wird. Für die von uns vertretenen Mandanten sind alle Umsatzersatzanträge abgehandelt, was deshalb wichtig ist, weil das Voraussetzung zur Stellung weiterer Anträge ist. 

Außerdem wird der Härtefallfonds bis Juni 2021 nochmals verlängert. 

Ein Problem bleibt: die seitens der EU gesetzten Obergrenzen von 3 Mio für den Verlustersatz bzw. die Grenze von 800.000 beim FKZ (unter Einrechnung des UE). Österreich ist Teil einer Gruppe von Ländern, die gegen diese Grenze ankämpfen, aber eine Entscheidung fehlt. Derzeit wird die De-minimis-Regel auf die Grenze anrechenbar sein, sodass sich die Grenze von 800.000 auf 1 Mio erhöhen wird. 

 

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

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