Ein Update gibt es auch zum Home Office-Pauschale (HOP) - unseren Artikel zum Home Office finden Sie HIER. Entgegen der bisher vom BMF vertretenen Linie, vertritt das BMF nunmehr die Meinung, dass das HOP wie folgt gedeckelt ist:
Anzahl der Home Office Tage * 3 € - höchstens jedoch 300 €
Die Begrenzung mit 100 Tagen, die im Gesetzt steht, wird vom BMF sehr freundlich interpretiert. Mit dieser neuen Formel lassen sich auch die in der Praxis aufgetretenen Fragen leicht beantworten.
Beispiel: Jemand erhält für 150 Home Office Tage je 2,00€, somit 300€. Entgegen der bisherigen Aussage sind die 300€ steuerfrei.
Beispiel: Jemand erhält an „langen“ Arbeitstagen 4€ (50x), an „kurzen“ Arbeitstagen 2€ (50x). Auch das ist abgabenfrei, weil 100 HO-Tage vorliegen, die bei 3€ am Tag den Grenzwert ergeben. Wären nur 40 lange Tage gegeben, wären 270€ frei (90 Tage je 3 = 270).
Für die Praxis wichtig ist, dass nicht monatsgenau, sondern z.B. auch der Gesamtbetrag im Dezember (ohne Aufrollung) bezahlt werden kann und dass nicht geprüft werden muss, ob überhaupt ein nicht vom Dienstgeber getragener Aufwand vorliegt.
Ebenfalls geregelt ist, dass Home Office-Tage und Pendlerpauschal-Tage einander erst ab 01.07.2021 ausschließen, bis dahin gilt, dass der Pendlerpauschale (PP), das bereits vor Home Office bezahlt wurde, jedenfalls weiter zusteht. Danach wird gezählt wie viele HO-Tage und wie viele PP-Tage der Dienstnehmer hat, wobei ein HO-Tag nur dann ein solcher ist, wenn die volle berufliche Tätigkeit an diesem Tag im HO verbracht wird - ein Mindestausmaß an Stunden ist nicht Voraussetzung. Ein PP-Tag ist umgekehrt jeder Arbeitstag, der kein HO-Tag ist.
Beispiele:
Der DN arbeitet 7h im Büro, 2h im HO → der Tag ist KEIN HO-Tag → der Tag ist ein PP-Tag
Der DN arbeitet 2h im Büro, 7h im HO → der Tag ist trotz Überwiegens kein HO-Tag, PP ja
Der DN arbeitet im HO, muss aber 1h zum Arzt → die gesamte betriebliche Tätigkeit war im HO (der Arztbesuch schadet dem nicht) → für diesen Tag steht aber kein PP zu
Der DN arbeitet 4h im HO, nimmt dann 4h Urlaub → auch hier ist die gesamte betriebliche Tätigkeit im HO verbracht → kein PP-Tag
Eine Teilzeitkraft arbeitet nur einen halben Tag in der Woche und ist im HO → dieser Tag unabhängig von der Dauer und Anzahl der Arbeitstage ein HO-Tag → kein PP
Wichtig wird sein, dass der Dienstnehmer auf 11 Nicht-HO-Tage kommt, weil sonst das Pendlerpauschale (und damit auch der Pendlereuro) um 1/3 gekürzt wird, unter 8 Tagen sogar auf 1/3 und ab 5 Tagen ist das PP überhaupt 0.
Ebenfalls geklärt ist, dass das HO-Pauschale im steuerlich vorgesehenen Ausmaß pfändungsfrei ist.
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