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2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz – Stand 24.02.2021

In den letzten Tagen gab es einige Gerüchte zur Verlängerung der Stundungen. Da es mittlerweile einen durch die Regierungsmehrheit unterstützten Gesetzesentwurf gibt, der am 24.02.2021 beschlossen werden soll, können wir Sie nun mit den vorhandenen Fakten versorgen.

Die derzeitige Stundungsfrist wurde von 31. März 2021 auf 30. Juni 2021 verlängert. Ebenso wurde das COVID-19-Ratenzahlungsmodell angepasst:  Für eine bessere Übersicht wurde der Artikel zum Ratenzahlungsmodell auf unserer Homepage angepasst.

Auch die Aussetzung der Hundertsatzgebühren von Bestandverträgen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, deren Bestandzeitraum zur Gänze zwischen 1. März 2020 und 31. März 2021 liegen, wurden auf 30. Juni 2021 verlängert im Gebührengesetz.

Eine Änderung bei der neuen Homeoffice Regelung gibt es durch das 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz übrigens auch: Die angepasste Sonderbestimmung für ergonomisch geeignetes Mobiliar für den Heimarbeitsplatz, sowie nochmals den angepassten Gesamtüberblick zur Homeoffice Regelung finden Sie HIER.

Ebenso verlängert wurde die Steuerfreiheit von Schutzmasken, nämlich bis 30. Juni 2021.

 

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

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