Kapitalherabsetzung bei bestehenden GmbHs aufgrund des GesRÄndG 2023 (Stand 09.01.2024)
Aufgrund des Inkrafttretens des GesRÄndG 2023 kam es in weiterer Folge auch zu einer Änderung im GmbH-Recht. Das Mindeststammkapital liegt zukünftig generell bei € 10.000,--. Dadurch ergibt sich nun auch für bereits bestehende GmbHs die Möglichkeit zur Kapitalherabsetzung.