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Safety Car Phase für Ihren Rückstand beim Finanzamt und der ÖGK (Stand 26.05.21)

Safety Car Phase für ihren Finanzamtsrückstand  

Über das Covid-19-Ratenzahlungsmodell haben wir ja bereits berichtet: auf Grund der neu geschaffenen Bestimmung des § 323e BAO können zwischen 10.6. und 30.6. spezielle Ratenansuchen für die in Corona-Zeiten angefallenen Gesamtrückstände gestellt werden. In einer ersten Phase von 1.7.2021 bis 30.9.2022 müssen mindestens 40% des Rückstandes in angemessenen Raten getilgt werden – der Rest kann dann in Phase 2, die weitere zwei Jahre dauert, abbezahlt werden. 

Nun hat das BMF für diese Phase 1 eine “Safety Car Phase” ausgerufen. Gemeint ist damit, dass die Raten der Phase 1 nicht gleich hoch sein müssen, sondern dass für die Safety Car Phase für die Monate Juli bis September 2021 niedrigere Raten angeboten werden können. Diese dürfen 1% des Rückstandes, in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen 0,5% betragen. 

Beispiel: der Rückstand aus der Covid-Zeit beträgt 100.000. Für Juli-September wird 1% = 1.000 Rate angeboten, verbleibt auf die mindestens 40%, die während Phase 1 zu zahlen sind, 37.000 (40% von 100.000 = 40.000 – 3 Raten je 1.000). Diese 37.000 werden in folgenden 12 Monate zu je 3.083,33 bezahlt. Für Phase 2 blieben dann 60.000 in 21 Monaten, also je 2.857,14. 

 

Safety Car auch bei der ÖGK

Weil das Leben derzeit so einfach ist, gibt es sicherheitshalber bei der ÖGK zwar auch eine Safety Car Phase, dort aber sind die Anträge ab 1.6. (statt 10.6.), für die ersten drei Monate sogar bis auf 0 (statt 1%) möglich. Und es gibt einen unverbindlichen, sehr brauchbaren Ratenrechner inkl. Zinsberechnung unter  www.gesundheitskasse.at/ratenrechner, der alternativ alle Zahlungen in Phase 1 oder inklusive Phase 2 berechnet. Jene Beiträge, die auf die KUA entfallen, sind immer zu bezahlen, so wie generell die Beiträge ab dem Zeitraum Juli 2021. Alle Details finden Sie unter www.gesundheitskasse.at/2-phasen 

 

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