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Kleinunternehmerpauschalierung § 17 (3a) EstG

Dies ist möglich bis zu einer Umsatzhöhe von 35.000, wobei hinsichtlich dieser Größe auf den Umsatz iSd USTG abgestellt wird. Demgemäß handelt es sich auch um eine Nettogröße.

  • Auslandsumsätze werden über das Betriebsausgabenpauschale (BAP) gelöst
  • Nicht von der Einkommensteuer (ESt) umfasst aber Umsatzsteuer (USt) unterliegend (Kleinunternehmer vermietet auch): diese Umsätze werden nicht bei der Einkommensteuerpauschalierung (ESTP) betrachtet
  • Verzicht auf die Umsatzsteuerpauschalierung (Regelbesteuerung) schadet für ESTP nicht
  • Reisekosten etc. als Durchläufer behandeln
  • Das Pauschale beträgt im Regelfall 45% - höchstens 18.900,
  • Wird aber für Dienstleistungsbetriebe (ÖNACE-Liste (Branchenzuordnung der Statistik Austria) kommt noch im Dezember) auf 20% - höchstens 8.400 – gesenkt.

An einem Beispiel zusammenfassend dargestellt: ein Fachschriftsteller hat einen Jahresumsatz 2021 in Höhe von 40.800, sowie Einnahmen aus der Vermietung einer Wohnung iHv 11.000.

Die Vermietungsumsätze sind netto 10.000, jene als Fachschriftsteller 34.000. Umsatzsteuerlich ist die Pauschalierung wegen Überschreiten der 35.000€-Nettogrenze nicht möglich, die EST-Pauschalierung bleibt aber trotzdem möglich, sodass, weil ein Schriftsteller unter die Dienstleistungsbetriebe fällt, 20% = 6.800€ pauschale Betriebsausgaben möglich sind.

 

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

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