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Degressive Afa als Dauerrecht

Sie muss üblicherweise im Rahmen der Bilanz geltend gemacht werden und mindert somit auch den Bilanzgewinn. Daher gibt es für das Corona-Jahr 2020 und 2021 ausnahmsweise die Möglichkeit, die degressive Afa nur außerbücherlich anzusetzen. Das heißt, der Bilanzgewinn kann wie bisher auf Basis der niedrigeren Abschreibungen höher ausfallen als der steuerliche Gewinn auf Basis der degressiven Afa (Abschreibung für Abnutzung).

 

Und so sieht die Berechnung aus:  Beispiel Zugang 1.000 am 1.7.2020:

Afa 2020 30% von 1.000,00 x ½ (2. Jahreshälfte)     150,00 850,00 RBW
Afa 2021 30% vom Restbuchwert 850,00 255,00 595,00
Afa 2022 30% vom Restbuchwert 595,00  178,50 416,5
Afa 2023 !! 40% von 416,50 (!!!) 166,60 249,9
Afa 2024 40% von 416,50 166,60 83,3
Afa 2025 40 % von 426,50 x ½ (Halbjahres-Afa) 83,3 0

 

Zwei Dinge sind dabei wesentlich:

  • Die Bemessungsgrundlage für die degressive Afa ist der Restbuchwert, nicht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
  • Die Afa hüpft auf die lineare Afa zurück, wenn diese höher wird als die degressive (hier 2023)
    • Degressiv wäre 30% von 416,50 = 124,95
    • Linear gilt: Restnutzungsdauer von 5 Jahren, davon 2,5 degressiv abgeschrieben, somit 2,5 (= 40%) vom Restbuchwert nach dem letzten degressiven Jahr (416,50) = 166,60
    • Ab dem „Wechseljahr“ wird somit der Restbuchwert (RBW) durch die  Restnutzungsdauer (RND) davor verteilt
    • Damit geht die Afa auch nicht ewig weiter (wie bei degressiv), sondern nach 5 Jahren ist der BW wie sonst auch 0.

 

Vergleich Abschreibung:

2020 150,00 100,00 +50,00
2021 255,00 200,00 +55,00
2022 178,50 200,00 -21,50
2023 166,60 200,00 -33,4
2024 166,60 200,00 -33,4
2025 83,30 100,00 -16,70

 

Achtung 2022 „Trugschluss“: Man darf von degressiv nicht auf linear zurückwechseln, außer im „Wechseljahr“, wo die lineare Afa günstiger wird. Das ist aber NICHT 2022 wie es oben aussieht. Da wäre die lineare zwar schon höher – aber nur wenn man immer linear abgeschrieben hätte. Hier würde aber beim Wechsel der RBW 2021 (595,00) durch RND 3,5 dividiert, sodass die lineare nur 170,00 ausmachen würde.

 

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

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