Wie kann die ePrämie für Elektroautos genutzt werden? -
Mit der ePrämie können Halterinnen und Halter von Elektroautos weiter vom Betrieb ihrer E-Autos profitieren – wie, das erfahren Sie in Steuernews-TV.
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Am Sonntag, 03.10.2020, hat die österreichische Bundesregierung Ihre Pläne für die kommende Steuerreform bekanntgegeben, die ein Volumen von 18 Mrd. bis 2025 bzw. 7 Mrd. jährlich ab 2025 haben wird. Kernstück der Steuerreform ist eine Tarifreform bei der Einkommensteuer und Sozialversicherung für kleinere und mittlere Einkommen ab 2023, das Fördern von Umwelt- und klimafreundlichem Verhalten – gegenfinanziert zum Teil mit der erwarteten CO2-Abgabe.
Die CO2-Bepreisung startet mit 1.7.2022 bei 30€/Tonne und wird über 35€ und 45€ ansteigend auf 55€ bis 2025 erhöht.
Durch den regionalen Klimabonus wird alles wieder weitergegeben gestaffelt nach dem Wohnort (Städter erhalten weniger als Landbevölkerung) in vier Stufen: 100€ pro Jahr für jeden in der Stadt bis hin zu 200€ für Bewohner am Land, weil diese dort aufs Auto angewiesen sind. Die Auszahlung erfolgt jedenfalls bis 1.7.2022. Details über die Einstufung folgen in den nächsten Wochen.
Maßgebend ist neben der Urbanität auch die Anbindung ans öffentliche Verkehrsnetz, die die Statistik Austria zu vier Gruppen zusammengefasst. Während für 2022 ein Basiswert (von 100-200) bezahlt wird, wird ab 2023 die Einnahme aus der CO2-Bespreisung des Vorjahres (2022) rückverteilt.
Für produzierende Unternehmen in Österreich mit hohem Energieanteil wird es ebenfalls Rückerstattungsmodelle geben. (zur Verhinderung von CARBON - Leakage und eine Härtefallregelung für besonders energieintensive Betriebe).
Des Weiteren soll eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährung erfolgen und soll in die bestehende Systematik der Besteuerung von Kapitalvermögen eingebettet werden.
Alle weiteren Details, insb. auch zu weiteren ökologischen Förder-Maßnahmen finden Sie auf www.bmf.gv.at.
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