Seitenbereiche

Auf der Suche nach dem Richtigen?

Inhalt

Änderung der Liebhaberei-Richtlinien (LRL-Wartungserlass 2021) – (Stand 12.04.21)

Steuerliche Liebhaberei liegt vor, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, obwohl sie dauerhaft keinen Gewinn erzielen und somit offensichtlich aus persönlicher Vorliebe betrieben werden (klassische Beispiele: Reitstall, kleine Vermietung).

Nunmehr wurden in de LRL einige nicht unwesentliche Dinge klargestellt, aber auch inhaltlich geändert:

  • Dass Covid-19 als eine „Unabwägbarkeit“ anerkannt wird, die keine Auswirkung auf eine seinerzeitige Liebhaberei-Beurteilung hat, überrascht nicht.
  • Bei der „großen“ Vermietung entfällt die sogenannte Kriterienprüfung, sodass es zukünftig nur auf das Vorliegen eines Gesamtüberschusses binnen 25 bzw 28 Jahren ankommt).
  • Wenn eine bisher als Einkunftsquelle anerkannte Tätigkeit zur Liebhaberei wird, so wird dies zukünftig in diesem Zeitpunkt bereits als Betriebsaufgabe gewertet, das bis zur endgültigen Aufgabe in Evidenz zu haltende „nachhängige Betriebsvermögen“ ist somit Geschichte.
  • „Weiterwirkende Aufwendungen“ werden anerkannt. Wenn also zB eine Tätigkeit zunächst Liebhaberei ist, dann aber zB durch eine ungeplante Darlehensreduktion auf Grund der wegfallenden Zinsen zu einer Einkunftsquelle wird, so können ausständige „Fünfzehntel“ nunmehr abgesetzt werden.
    • Bsp.: Zinshaus Anschaffung 2010
    • Instandsetzung 2015 (Fünfzehntel 2015-2029)
    • Vorzeitige Darlehensrückzahlung 2021
    • Die offenen 9 Fünfzehntel können geltend 2021-2029 geltend gemacht werden
  • In Prognoserechnungen sind angemessene Instandhaltungs- und Reparaturkosten anzusetzen, wobei alternativ nunmehr folgende Werte angesetzt werden können, die vom Zeitraum seit der letzten Generalsanierung abhängig sind. Ist diese 1-5 Jahre her, sind jährlich 7,50€/m2 anzusetzen, danach 5 Jahre 10,00, weitere 5 Jahre 12,00 und danach 15,00-25,00 je nach Gebäudezustand angesetzt werden.
    • Bsp: Eigentumswohnung (90 m²): Anschaffung 2015
    • 2017 Beginn der Vermietung nach 2 Jahren Privatnutzung
    • Auf Grund der erklärten Verluste verlangt das FA eine Prognoserechnung 2017-2019
    • Es sind folgende Instandhaltungen anzusetzen:

 

Jahre

Berechnungsmethode

Ergebnis

2017-2019

tatsächliche Instandhaltungen lt. Überschuss-Rechnung

 

2020-2024

6-10 Jahre:

90 m² * 10€/Jahr

   900,00/Jahr

2025-2029

11-15 Jahre:

90 m² * 12€/Jahr

1.080,00

2039-2036

16-22 Jahre:

90 m² * 17€/Jahr

1.530,00

 

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

Unverbindliche Erstberatung vom Steuerberater in Wiener Neustadt!
Jetzt online einen Termin vereinbaren!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.