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Ab 1. Juli gibt’s das steuerbegünstigte Öffi-Ticket – jetzt schon die Details (Stand 31.05.21)

Worum geht’s?

Der Dienstgeber kann ab 1. Juli 2021 seinen Dienstnehmern eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte abgabenfrei zur Verfügung stellen, sofern diese am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist.

Wenn der Dienstnehmer diese Karte bislang selbst bezahlt hat, kann der Dienstgeber (erst) mit Beginn der nächsten Verlängerung die Kosten übernehmen.

Die Karte darf übertragbar sein, allfällige Kosten hierfür sind aber nicht begünstigt.

Die Kosten der Karte können zur Gänze, aber auch anteilig, übernommen werden. Zum Nachweis muss die Rechnung für den Kartenkauf in Kopie zum Lohnkonto genommen werden.

Wenn der Dienstgeber schon bisher einen Fahrtkostenzuschuss bezahlt hat und stattdessen nun ein Öffi-Ticket gewährt, dann gilt dies nicht als steuerpflichtige Gehaltsumwandlung, sondern bleibt steuerfrei.

Die örtliche Gültigkeit muss den Wohn- oder Arbeitsort umfassen. Wer also in Wien wohnt und in Wiener Neustadt arbeitet, dem kann der Arbeitgeber auch die Jahreskarte für Wien zahlen. Für den Bereich, indem das Öffi-Ticket gültig ist, steht umgekehrt aber kein Pendlerpauschale zu. In unserem Beispiel stünde das Pendlerpauschale nur bis zur ersten Einstiegstelle in Wien zu. Für allfällige Dienstfahrten, bei denen das Öffi-Ticket verwendet werden darf, können keine zusätzlichen steuerfreien Fahrtkostenersätze geleistet werden.

Sollte das Dienstverhältnis beendet werden, so ist im letzten Dienstmonat der aliquote Wert der Karte bis zum Auslaufen ihrer Gültigkeit zu versteuern. Wenn also die Jahreskarte 2022 nach der Kündigung per 30.6.22 noch 6 Monate gültig bleibt, sind 6/12 des Ticketpreises im Juni 2022 abgabepflichtig.

Abgabefrei bedeutet, dass weder Lohnsteuer noch DB/DZ und Kommunalsteuer anfallen.

 

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

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Erscheinungsdatum:

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