Seit dem 09.10.2025 gibt es ein neues „Thema“, das genau so überschätzt ist, wie es unnötig ist – vor allem wenn die Banken zeitgerecht informiert hätten. – Die Rede ist von der neuen Empfänger-Prüfung, deren grundsätzliche Idee ja begrüßenswert ist: die Bank schickt grünes Licht, wenn der Name desjenigen, dem ich Geld überweisen möchte, mit jenem übereinstimmt, den die Bank in ihrer Kontobezeichnung führt. Ähneln sich die beiden Namen auf Grund eines Tippfehlers o.ä. kommt statt grün für „alles ok“ nur mehr gelb und bei zu wenig Übereinstimmung: rot. – Der springende Punkt ist nun aber, dass die Bank nicht deswegen nicht überweisen würde, sondern nur, dass die Bank meint, man möge das nochmals prüfen, bevor man dann aber trotz roter Rückmeldung die Überweisung freigeben kann.
Privatpersonen werden in der Regel „passende“ Kontobezeichnungen haben, die aus Vor- und Nachnamen aller Kontoinhaber bestehen, sodass sich kein Handlungsbedarf ergibt. Bei Doppelnamen müssen beide angeführt sein.
Bei Unternehmen kann es schon mal üblich sein, dass diese nicht nur unter ihrer Firma auftreten, der die Kontobezeichnung entsprechen muss (zB kann die Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand GmbH schon mal unter OEWT bekannt sein oder unter Oberleitner & Eder Steuerberatung – und das steht dann auch auf manchen (manuellen) Überweisungen…). Daher kann man für Kommerzkonten weitere Bezeichnungen bei seiner Bank als sogenannte „Aliase“ erfassen lassen. Verpflichtend ist das nicht, aber es wird einem viele Rückfragen von Kunden ersparen, die nachfragen was mit der Kontonummer falsch ist… - All das weiß ein guter Butler natürlich, aber der ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, bis die heiklen Neuigkeiten offiziell ausgerufen werden. 😉
Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH
Unverbindliche Erstberatung vom Steuerberater in Wiener Neustadt!
Jetzt online einen Termin vereinbaren!
Erscheinungsdatum: