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Stromkostenzuschuss, Energiekostenpauschale und NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss (Stand 20.04.23)

Seit Monaten warten Unternehmer auf den Energiekostenzuschuss für Klein(st)unternehmer. Seit Anfang dieser Woche gibt es nun zwei neue Förderungen sowie zusätzlich in Niederösterreich einen neuen Wohn- und Heizkostenzuschuss für private Haushalte.

 

Stromkostenzuschuss

Antragsstellung im Zeitraum 17.04.2023 bis 31.05.2023

Der Stromkostenzuschuss ist manchen schon bekannt – dieser wurde bisher bereits privaten Haushalten gewährt. Allerdings: wenn man dort ein Gewerbe oder eine Land- und Forstwirtschaft betrieben hat, war man für die max. 30c Zuschuss pro kWh (limitiert auf 2.900 kWh/Jahr – die maximale Zuschusshöhe beträgt daher € 870.*) nicht antragsberechtigt. Dies wurde nun mittels Verordnung korrigiert.

Falls Ihnen bei Ihrer privaten Stromrechnung nicht bereits der Stromkostenzuschuss abgezogen wird, sollten sie in den nächsten Wochen ein Schreiben Ihres Stromlieferanten bekommen. Dort ist eine Identifikations- und Prüfnummer angegeben, die Sie für die Antragsstellung benötigen. Ebenso benötigen Sie Ihre Zählpunktbezeichnung, die Sie auf Ihrer Stromabrechnung finden.

Anträge können hier eingebracht werden: Stromkostenzuschuss („Stromkostenbremse“) Gewerbe bzw. Land-/Forstwirtschaft

 

*Für Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, steht noch ein Stromkostenergänzungszuschuss iHv € 61,25 für das zweite Halbjahr 2023 und € 52,50 je Halbjahr 2024 zu.

 

Energiekostenpauschale

Selbstcheck seit 17.04.2023 möglich, Antragsstart voraussichtlich Mitte Mai

Die Energiekostenpauschale hingegen ist das Fördermodell für diejenigen, die keinen Antrag beim Energiekostenzuschuss stellen konnten. ACHTUNG: Leider sind Freiberufler, insbesondere auch Ärzte, weiterhin von einer Förderung ausgeschlossen!

Nachdem die Richtlinien (mal wieder) noch nicht vorliegen, können wir Ihnen noch keine Details nennen. Folgende Informationen sind aber derzeit bekannt (vorbehaltlich kommender Änderungen!):

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind, und deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 zwischen € 10.000 und € 400.000 liegt
  • Die Förderhöhe für den Zeitraum 01.02.-31.12.2022 liegt zwischen € 410 und € 2.475 (wie die Berechnung erfolgt ist noch nicht bekannt, hängt aber nach jetzigem Stand von Branche und Umsatz ab)
  • Die Antragsstellung erfolgt über das Unternehmensserviceportal USP. Dazu wird eine Handysignatur oder ID Austria benötigt
  • Außerdem muss im USP die ÖNACE-Klassifikation/Branche hinterlegt sein
  • Eine Antragstellung durch den Steuerberater ist ausdrücklich NICHT zulässig

Sobald die Richtlinien veröffentlicht werden, erhalten Sie von uns umfassende Informationen zur Antragsstellung. Sie können sich in der Zwischenzeit allerdings schon um eine Handysignatur/ID-Austria, einen USP-Zugang und Ihre ÖNACE-Klassifikation kümmern.

Wie komme ich zu einer Handysignatur/ID Austria? Alle Informationen zur Handysignatur finden Sie hier: Handy-Signatur | A-Trust. Sie können diese an einer Registrierungsstelle in ganz Österreich oder digital über FinanzOnline aktivieren. Die Informationen zum Nachfolger ID Austria finden Sie hier: ID Austria: Mein Ich-organisiere-das-von-überall-Ausweis (oesterreich.gv.at). Nach der Installation der App „Digitales Amt“ und einer Vorregistrierung in dieser können Sie mit einem Passfoto bei einer gelisteten Behörde die Registrierung durchführen.

Wie erhalte ich einen USP-Zugang? Nachdem Sie sich Ihre Handysignatur oder ID Austria besorgt haben können Sie sich für das USP registrieren. Informationen finden Sie hier: Erste Schritte am USP

Wie komme ich zu meiner ÖNACE/Branchenklassifizierung? Wenn Sie sich in Ihr usp einloggen (https://www.usp.gv.at/ à „Mein usp“) und auf „Unternehmensdaten“ klicken, finden Sie unter dem Punkt „Haupttätigkeit“ Ihren ÖNACE-Code sowie die textliche Beschreibung dazu. Sollte die eingetragene Branche NICHT die richtige oder keine Eintragung vorhanden sein, können Sie bei der Statistik Austria (per Mail an klm@statistik.gv.at) eine Korrektur beantragen bzw. sich mit uns in Verbindung setzen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben stehen wir jederzeit gerne für Sie zur Verfügung!

 

Wohn- und Heizkostenzuschuss Niederösterreich

Antragstellung im Zeitraum 19.04.2023 bis 30.06.2023

Diese Förderung wird PRIVATEN Haushalten aus Niederösterreich gewährt, die als Einpersonenhaushalt weniger als € 40.000 brutto oder als Mehrpersonenhaushalt weniger als € 100.000 brutto verdienen (hierbei wird auf den Einkommenssteuerbescheid 2021 abgestellt, wenn dieser nicht vorliegt auf den Jahreslohnzettel 2022).

Die Förderung beträgt € 150 für die erste Person im Haushalt und für jede weitere € 50.

Informationen und das Onlineformular finden Sie hier: Wohn- und Heizkostenzuschuss - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

 

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