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Kapitalherabsetzung bei bestehenden GmbHs aufgrund des GesRÄndG 2023 (Stand 09.01.2024)

Im Zuge des Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetzes erfolgte auch eine Änderung des GmbH-Rechtes insofern, als in Zukunft das Mindeststammkapital generell bei € 10.000,- liegt. Die Gesetzwerdung ist mittlerweile abgeschlossen, die entsprechenden Regelungen treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

Dadurch ergibt sich auch für bereits bestehende GmbHs die Möglichkeit der Kapitalherabsetzung, diese ist allerdings mit Aufwand (und Kosten) verbunden.

Daher sollte man zunächst nach der Sinnhaftigkeit fragen. Einerseits stellt das eine Möglichkeit dar, steuerfreie Auszahlungen an Gesellschafter zu generieren, und man kann dadurch bei nicht voll einbezahltem Stammkapital die Nachschussverpflichtung der Gesellschafter zumindest teilweise reduzieren*. Andererseits vermindert sich dadurch das Vermögen der Gesellschaft, was Einfluss auf Rating generell oder die Beurteilung durch Geschäftspartner haben kann. Vor allem vermindern sich aber die Anschaffungskosten der Anteile, was bei späterer Veräußerung zu einer höheren Steuerbelastung führen kann.

*Beispiel:
Stammkapital 35.000, davon einbezahlt 17.500. Herabsetzung des Stk auf 10.000. Davon reduzieren 12.500 die Einzahlungsverpflichtung auf 5.000, 12.500 können steuerfrei ausbezahlt werden.

Eine Kapitalherabsetzung bedarf jedenfalls einer vorhergehenden Prüfung, bei der wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung stehen.

Gesellschaftsrechtlich ist eine ordentliche Kapitalherabsetzung durchzuführen, die einzelnen Schritte, für die die Mitwirkung eines Notars erforderlich ist, sind folgende:

  1. Beschlussfassung der Gesellschafter auf Herabsetzung des Stammkapitals mit Änderung des Gesellschaftsvertrages
  2. Anmeldung der beabsichtigten Kapitalherabsetzung zum Firmenbuch
  3. Veröffentlichung der beabsichtigten Kapitalherabsetzung in der Wiener Zeitung, Gläubigeraufruf (Aufgebotsverfahren)
  4. Benachrichtigung aller bekannten Gläubiger
  5. Nach Ablauf der dreimonatigen Sperrfrist: Anmeldung der Eintragung der Kapitalherabsetzung beim Firmenbuch
  6. Erst nach Eintragung beim Firmenbuch: Rückzahlungen an Gesellschafter sind zulässig bzw. Befreiung von der Einzahlungsverpflichtung werden wirksam

 

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

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