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Sozialversicherungswerte 2013 (voraussichtlich)

ASVG
Geringfügigkeitsgrenze
täglich € 29,70
monatlich € 386,80
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 580,20
Höchstbeitragsgrundlage
täglich € 148,00
monatlich € 4.440,00
jährlich für Sonderzahlungen € 8.880,00
Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer
ohne Sonderzahlung € 5.180,00

Aufwertungszahl für 2013

Mit der Aufwertungszahl werden die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die tägliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2013: 1,028

Nachtschwerarbeitsbeitrag

Der Nachtschwerarbeitsbeitrag der allgemeinen Beitragsgrundlage und der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen beträgt: 3,7 %

Grenzbeträge zum AV-Beitrag bei geringem Einkommen

Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu tragen hat, beträgt:

Monatliche Beitragsgrundlage Versichertenanteil
bis € 1.219,00 0 %
über € 1.219,00 bis € 1.330,00 1 %
über € 1.330,00 bis € 1.497,00 2 %
über € 1.497,00 3 %

Stand: 08. November 2012

Bild: Yvonne Weis - Fotolia.com

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