Nehmen Sie sich vor dem Jahreswechsel ausreichend Zeit, um ihre
Steuersituation nochmals zu überdenken. Nachfolgend haben wir eine
Checkliste der Steuersparpotentiale erstellt, die man noch vor dem
Jahreswechsel beachten sollte.
Glättung der Progression bzw. Gewinnverlagerung bei
Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern gilt grundsätzlich das
Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dabei ist darauf zu achten, dass nur Zahlungen
ergebniswirksam sind (den Gewinn verändern) und nicht der Zeitpunkt des
Entstehens der Forderung oder Verbindlichkeit, wie dies bei der
doppelten Buchhaltung (= Bilanzierung) entscheidend ist.
Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip ist jedoch insbesondere für regelmäßig
wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.B. Löhne, Mieten,
Versicherungsprämien, Zinsen) die fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu
beachten.
Beispiel:Die Mietzahlung für Dezember 2011, die
am 15.1.2012 bezahlt wird, gilt aufgrund der fünfzehntägigen
Zurechnungsfrist noch im Dezember 2011 als bezahlt.
Gewinnfreibetrag
2011 können wie im Vorjahr Ärzte einen
Gewinnfreibetrag von 13 % geltend machen. Der Gewinnfreibetrag ist
zweistufig. Zum einen gibt es den Grundfreibetrag bis zu einer
Gewinnhöhe von € 30.000,00. Bis zu dieser Grenze können 13 % vom
Gewinn steuerfrei gelassen werden.
Übersteigt der Gewinn diesen Betrag, kann ein
investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht
werden. Diese Investitionen müssen eine Nutzungsdauer von mindestens
vier Jahren haben. Auch bestimmte Wertpapiere zählen dazu, wenn sie
mindestens vier Jahre dem Unternehmen gewidmet werden. Jedoch kann der
Freibetrag in Summe nur € 100.000,00 betragen.
Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 400,00 können im Jahr
der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Daher diese noch bis zum
Jahresende anschaffen, wenn eine Anschaffung für (Anfang) 2012 ohnehin
geplant ist.
Halbjahresabschreibung für kurz vor Jahresende getätigte
Investitionen
Eine Absetzung für Abnutzung (AfA) kann erst ab Inbetriebnahme des
jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden.
Erfolgt die Inbetriebnahme des neu angeschafften Wirtschaftsgutes
noch kurzfristig bis zum 31.12.2011, steht eine Halbjahres-AfA zu.
Ertragsteuerfreie (Weihnachts-)Geschenke und Feiern für
Ordinationsmitarbeiter
Geschenke sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,00 jährlich
lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es muss sich dabei aber um von
Mitarbeitern empfangene Sachzuwendungen (Warengutscheine, Wein, usw.)
handeln. Als Sachzuwendungen werden von der Finanzverwaltung aber auch
Gutscheine oder Geschenkmünzen anerkannt, die nicht in Geld abgelöst
werden können. Bargeschenke hingegen sind immer steuerpflichtig.
Betriebsveranstaltungen, wie z.B. auch
Weihnachtsfeiern, sind bis zu € 365,00
pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Letztmalige Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr
2006
Mit Jahresende läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragsstellung
der Arbeitnehmerveranlagung 2006 aus.
NEU ab Veranlagung 2011: Ausdehnung der Absetzbarkeit von
Kinderbetreuung
Alle Betreuungskosten während eines Ferienlagers
sind absetzbar. Neu absetzbar sind daher auch die Verpflegungs-,
Fahrt- und Unterkunftskosten sowie das Unterhaltungsangebot.
Dies gilt sowohl für Nachhilfekurse (Sprachferien, Computercamps) wie
auch für Sportangebote (Fußballtraining, Segelkurs).
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