Neue Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter -
Bis zu einer Betragsgrenze von € 400,00 waren Wirtschaftsgüter bislang „geringwertig“ im steuerlichen Sinne. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 beginnen, wurde diese Grenze nun auf € 800,00 erhöht. Was ist zu beachten? Antworten jetzt in Steuernews-TV!