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Schenken von Immobilien

Heftig diskutiert wurde in den letzten Wochen die Erneuerung der Grundbucheintragungsgebühr. Bislang war die Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Übertragungen der dreifache Einheitswert.

Keine Änderung bei Schenkungen innerhalb der Familie

Bei unentgeltlichen Erwerben (Schenkungen, Erben) innerhalb der Familie bleibt weiterhin der dreifache Einheitswert die Bemessungsgrundlage.

Prüfung Grunderwerbsteuer

Derzeit liegt auch die Grunderwerbsteuer dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vor. Auch hier könnten zukünftig Änderungen auf uns zukommen.

Stand: 07. November 2012

Bild: auremar - Fotolia.com

Oberleitner & Eder Wirtschaftstreuhand-GmbH

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